Neue Gebührenordnung für Lehrkräfte im Dienst (GOLD)
Seit dem 1.1.2005 kein pauschales Schulgeld mehr

Wie Sie sicher schon aus der Presse erfahren haben, ist rückwirkend zum 1.1.2005 die bisherige Besoldungsgrundlage für Lehrer von fast allen Landesregierungen wegen massiver Finanzprobleme aufgekündigt worden. Zukünftig werden Lehrer – analog den Ärzten – ihre Leistungen nach der GOL (Gebührenordnung für Lehrer) privat bzw. über die AOS (Allgemeine Ortsschulkasse) abrechnen. Damit die Eltern rechtzeitig Bescheid wissen, in welcher Höhe ihnen zum Schuljahresende Rechnungen gestellt werden, drucken wir hier Auszüge aus der GOLD ab:

GOL-Nr.

Leistungsbeschreibung

Honorar in Euro

10

Eingehende Betrachtung eines Schülers von Kopf bis Fuß

7,70

11

Eingehende Betrachtung e. S. mit müdem Kommentar

12,80

12

Eingehende Betrachtung e. S. mit aufmunterndem Kommentar

24,90

13

Beratung (auch mittels Fernsprecher)

8,05

14

Intensive Beratung

12,63

15

Weit über das normale Maß hinausgehende Beratung

15,49

16

Beratung außerhalb der Unterrichtszeit

33,42

17

Beratung außerhalb der Arbeitszeit (zwischen 22 und 6 Uhr)

43,18

18

Beratung an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen

51,33

20

Begrüßung eines Schülers

0,10

21

Freundliche Begrüßung eines Schülers

0,30

22

Freundliche Begrüßung eines Schülers mit Handschlag

1,00

23

Hausaufgabenkontrolle

1,17

24

Hausaufgabenkontrolle mit Abzeichnung durch den Fachlehrer

1,85

25

Hausaufgabenkontrolle (wohlwollend)

5,00

30

Vorbereitung eines Tests

2,50

31

Korrektur eines Tests

4,71

32

Korrektur eines Tests (wohlwollend)

7,00

33

Vorbereitung einer Klassenarbeit

5,30

34

Korrektur einer Klassenarbeit

7,50

35

Korrektur einer Klassenarbeit (wohlwollend)

15,00

36

Korrektur einer Klassenarbeit (wohlwollend, mit Rücksicht auf die Eltern)

25,00

37

Nachträgliche Anhebung einer Note nach eingehender Beratung

50,00

40

Zurechtweisung eines Schülers

0,50

41

Zurechtweisung eines Schülers mit deutlichem Kommentar

2,50

42

Hinweis an den Schüler betreffs seines Benehmens

2,50

43

Vitalitätsprüfung eines eingeschlafenen Schülers

6,32

44

Schiefe und verwachsene Schülergedanken orthopädisch gerade rücken

7,62

45

Entfernen verkrusteter Denkstrukturen

12,80

46

Mikroskopische Textanalysen nach Schwindeltrauma

8,65

47

Orale Denkstrukturanalyse, auch einfaches "auf den Zahn fühlen" genannt

2,28

48

Intraorale Infiltrationstechnik, auch "Nürnberger Trichter" genannt

18,80

50

Einfache Züchtigung - z. B. Ohrfeige, Kopfnuss

3,30

51

Nachhaltige Züchtigung - z.B. Ohrfeigenkombination, Leberhaken o.a.

6,50

52

Oberflächliche Analpediatne (Tritt in den Hintern)

5,50

53

Im Einzelfall erforderliche Gefahrenzulage (inkl.. Rechtsschutzversicherung) für den speziellen Service bei den Ziffern 50, 51 und 52

190,95

60

Pädagogische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch unter Konfliktsituationen

96,50

61

Eingehende pädagogische Untersuchung, ggf. unter Einbeziehung der Bezugs- und der Kontaktperson

166,10

62

Versetzungsentscheidung

569,00

63

Versetzungsentscheidung mit Rücksicht auf Eltern, Verwandtschaft und Nachbarn

2569,00

64

Schriftliche Benachrichtigung (z.B. im Hausheft)

7,03

65

Schriftliche Benachrichtigung mit pädagogischen Hinweisen

17,23

66

Schriftliche Benachrichtigung in Form eines Tadels

15,21

67

Schriftliche Benachrichtigung durch den Klassenlehrer (Verweis)

34,65

70

Anhörung der Erziehungsberechtigten (ohne Protokoll)

34,65

71

Anhörung der Erziehungsberechtigten (mit Protokoll)

121,34

Es wird bei Schülern an Privatschulen im Regelfall der 1,8 fache Satz dieser Gebührenordnung zu Grunde gelegt. Bei über das normale Maß hinausgehender Problematik ist der 2,3 bis 3,5 fache Satz zu berechen.

Quelle:
http://www.nibis.ni.schule.de/~rs-leer/akt/gol.htm

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